Re: Erweiterung des Baufensters


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Abgeschickt von Sepp am 28 September, 2011 um 21:21:59:

Antwort auf: Erweiterung des Baufensters von Ulrich am 28 September, 2011 um 19:41:16:

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es um ein Grundstück, für das es einen Bebauungsplan gibt. Dieser Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, innerhalb derer (nur) Gebäude errichtet werden dürfen. U möchte nun aber abweichen davon, und zwar so bauen, dass Teile des geplanten Gebäudes sich außerhalb dieses "Baufensters" befinden.

Antwort: Die Regelungen der Baugrenzen wurden von der Gemeinde, die den Bebauungsplan erstellt hat festgelegt. Diese kann auch den Bebauungsplan wieder ändern - muss aber nicht; darauf besteht kein Anspruch. Unter Umständen kann eine sog. Befreiung von der Baufenster-Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren erteilt werden. Üblicherweise wird dies vorab mit der Gemeinde und - falls abweichend - der Baugenehmigungsbehörde abgesprochen.




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