Re: Baugenehmigung / Abrissgenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 September, 2011 um 16:34:20

Antwort auf: Baugenehmigung / Abrissgenehmigung von Lotta am 29 September, 2011 um 12:13:21:

Abrissgenehmigung und Baugenehmigung sind zwei getrennte Bescheide. Die Baugenehmigung ist nicht gleichzeitig eine Abrissgenehmigung für ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude.

Wenn es um Denkmalschutz geht ist zusätzlich das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. In NRW sind Veränderungen auch im Umfeld von Denkmälern erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis kann auch im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung erteilt werden. Der Abriss eines Denkmals ist immer erlaubnispflichtig und kann auch versagt werden, wenn das Denkmal noch erhaltenswert ist.


: Mir wurde ein Altbaugrundstück mit einer Baugenehmigung für einen Neubau angeboten. Beinhaltet die Baugenehmigung zugleich eine Art Abrissgenehmigung für einen dort befindlichen kleinen historischen Altbau? Muss zusätzlich zu der Baugenehmigung noch eine Zustimmung des Denkmalschutzamtes eingeholt werden ?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]