Re: Baugenehmigung / Abrissgenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 02 Oktober, 2011 um 23:13:40:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung / Abrissgenehmigung von Dirk Baumeister am 30 September, 2011 um 16:34:20:

Zumindest in Bayern braucht man keine Genehmigung um eine bauliche Anlage zu beseitigen, welches kein Denkmal ist.

Für Denkmäler braucht man eine denkmalrechtliche (keine baurechtliche) Genehmigung.

Sie haben aber nicht klargestellt, ob es wirklich ein Denkmal ist. Nicht jedes altes/historische Haus ist ein Denkmal.

: Abrissgenehmigung und Baugenehmigung sind zwei getrennte Bescheide. Die Baugenehmigung ist nicht gleichzeitig eine Abrissgenehmigung für ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude.

: Wenn es um Denkmalschutz geht ist zusätzlich das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. In NRW sind Veränderungen auch im Umfeld von Denkmälern erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis kann auch im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung erteilt werden. Der Abriss eines Denkmals ist immer erlaubnispflichtig und kann auch versagt werden, wenn das Denkmal noch erhaltenswert ist.

:
: : Mir wurde ein Altbaugrundstück mit einer Baugenehmigung für einen Neubau angeboten. Beinhaltet die Baugenehmigung zugleich eine Art Abrissgenehmigung für einen dort befindlichen kleinen historischen Altbau? Muss zusätzlich zu der Baugenehmigung noch eine Zustimmung des Denkmalschutzamtes eingeholt werden ?




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