Re: Höhenunterschied Straße/ Garagenauffahrt


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Abgeschickt von pjf am 03 Oktober, 2011 um 21:55:39

Antwort auf: Höhenunterschied Straße/ Garagenauffahrt von Verena am 30 September, 2011 um 16:00:36:

Hallo Verena,

das ganze ist gar nicht einfach.

Ich meine, dass es sehr wichtig sein könnte, festzustellen, ob der besagte "Weg" bereits eine Erschließungsfunktion innehatte.
Weiter: Ist die Gemeinde im Rahmen des Bauantragsverfahrens hinsichtlich der Erschließungssituation (einzige Zufahrt zur Garage?) bereits - bewusst oder unbewusst- eine Verpflichtungen eingegangen? Dies könnte durchaus in Betracht kommen, die Gemeinden wissen oft nicht, dass Sie "dran" sind, sofern Sie nicht ohne Notwendigkeit und ohne jegliche behördliche Beteiligung eigenmächtig eine zusätzliche Zufahrt zu diesem "Weg" gebastelt haben.

Noch eines: Wissen Sie, wie die Gemeinde diesen Straßenbau als Neubau oder Ausbau einordnet und finanzieren bzw. gegenüber den Anliegern ( das sind auch Sie ) abrechnen wird? Oder irre ich mich da?
Dann stünde wohl ein Batzen Geld zur Disposition.

Ich meine weiterhin, die Beurteilung Ihrer Rechtsposition kann in der Tat zuverlässig nur ein Fachanwalt für Baurecht und Straßenausbaurecht bzw.Erschließungsbeitragsrecht erkennen, zu viele strittige Fragensind offen und müssen geklärt werden. Im Rahmen eines Forum-Beitrags ist dies kaum möglich.

Gruss
pjf


: Guten Tag,
: hinter unserer Garage war bisher zwar ein geteerter Weg, aber keine "erschlossene" Strasse. Da hinter dem Weg Häuser gebaut worden sind, ist diese Strasse jetzt erschlossen worden, aber leider 5 cm höher als unsere Garagenauffahrt. Laut Baufirma haben wir die Möglichkeit die komplette Einfahrt neu zu machen, was wir natürlich bezahlen müssen, oder sie bauen eine Art Rampe, so dass wir die Auffahrt befahren können. Wir hätten natürlich, aufgrund des Gefälles ständig Wasser in der Garage.
: Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?
: Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen
: Vielen Dank
: Verena
:





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