Re: Wohnwagen auf Eigentümergrundstück im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet abstellen


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 Oktober, 2011 um 10:05:23:

Antwort auf: Wohnwagen auf Eigentümergrundstück im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet abstellen von Yvonne am 02 Oktober, 2011 um 23:35:17:

Hallo,

die - wenigen - zulässigen Nutzung im Außenbereich sind im § 35 BauGB geregelt. Zunächst einmal gilt ein Wohnwagen auch als Aufenthaltsraum und ist daher bei einer dauerhaften Aufstellung genehmigungspflichtig. Dann muss natürlich die Erschließung (vor allem Wasser / Abwasser) gewährleistet sein.

Im Außenebreich hängt es davon ab, aus welchem Grund Sie den Wohnwagen nutzen wollen. Handelt es sich um eine privilegierte Nutzung (zum Beispiel für Landwirtschaft), die dem Landschaftsschutz nicht entgegensteht, dann wäre eine Genehmigung möglich, wenn denn die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen stimmen.

Sie erkenne, dass nach Ihren Angaben einiges im Unklaren bleibt. Eine genaue Auskunft erhalten Sie letztlich nur von den zuständigen Ämtern.

Tendenziell wird es aber sehr schwer.

PS: Welche Rolle spielt das Eis im Winter?

: Darf man im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Brandenburg ein Wohnwagen abstellen?

: Es handelt sich um ein kleines Seegrundstück. Der Wohnwagen kann nur im Winter über das Eis gezogen werden zum Grundstück. Bei dem Grundstück handelt es sich um Privateigentum. Welche Vorschriften sind einschlägig?

: Vielen Dank,





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