Bauvoranfrage und Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Herzog am 05 Oktober, 2011 um 11:01:17:

Grundstückseigentümer H. aus NRW möchte sein Hausgrundstück teilen und die linke nach hinten gehende freie Hälfte verkaufen. Um die Verkaufsaussichten zu steigern stellt er eine Bauvoranfrage für ein hinten stehendes freistehendes Einfamilienhaus, die positiv beschieden wird. Laut Bauvoranfrage dürfte auf dem geteilten Grundstück gebaut werden. Es existiert kein Bebauungsplan und das Grundstück befindet sich innerorts, wodurch meines Erachtens hinsichtlich des folgenden Bauantrags §34 BauGB zum Tragen kommen würde. Nun lehnt die Gemeinde trotz positiver Bauvoranfrage das Bauvorhaben des Käufers im Baugenehmigungsverfahren ab, weil eine Hinterlandbebauung nicht ortsüblich wäre. Kann das so richtig sein? Muss H. das Grundstück zurücknehmen ?

Danke für Aufklärung und Gruß

Die Herzogs



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]