Re: Bauvoranfrage und Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 05 Oktober, 2011 um 18:44:42:

Antwort auf: Bauvoranfrage und Baugenehmigung von Herzog am 05 Oktober, 2011 um 11:01:17:

Kommt ganz darauf an, was genau in der Bauvoranfrage gefragt wurde und wie geantwortet wurde.
Das ist dann mit der Begründung der Ablehnung auf Widersprüche zu vergleichen.

Ihre Sachverhaltsdarstellung ist da leider zu dürftig, da Bauvoranfragen prinzipiell zu vielen Dingen gestellt werden können, also z.B. nach der Anzahl an notwendigen Stellplätzen, Erschließung, Brandschutz usw.
Alleine die Angabe eine Bauvoranfrage positiv beschieden bekommen zu haben, besagt also erstmal nichts. Auch dass auf dem Grundstück "gebaut werden darf" wird sicherlich nicht so in einem Vorbescheid stehen (er wäre dann unbestimmt und rechtswidrig bzw. nichtig).

: Grundstückseigentümer H. aus NRW möchte sein Hausgrundstück teilen und die linke nach hinten gehende freie Hälfte verkaufen. Um die Verkaufsaussichten zu steigern stellt er eine Bauvoranfrage für ein hinten stehendes freistehendes Einfamilienhaus, die positiv beschieden wird. Laut Bauvoranfrage dürfte auf dem geteilten Grundstück gebaut werden. Es existiert kein Bebauungsplan und das Grundstück befindet sich innerorts, wodurch meines Erachtens hinsichtlich des folgenden Bauantrags §34 BauGB zum Tragen kommen würde. Nun lehnt die Gemeinde trotz positiver Bauvoranfrage das Bauvorhaben des Käufers im Baugenehmigungsverfahren ab, weil eine Hinterlandbebauung nicht ortsüblich wäre. Kann das so richtig sein? Muss H. das Grundstück zurücknehmen ?

: Danke für Aufklärung und Gruß

: Die Herzogs





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