Re: Rücksichtnahmegebot einseitig?


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Abgeschickt von NoNick am 08 Oktober, 2011 um 21:30:57:

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von elisa am 08 Oktober, 2011 um 18:24:19:

Nach dem STREITWERTKATALOG FÜR DIE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT und dem dortigen Punkt 9.1.1 gilt für ein EFH ein Streitwert von 20.000,00 €, so dass meines Erachtens vergleichsweise wenig Kosten enstehen bei Deiner evtl. notwendigen Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung. Ist der eigene Anwalt nur gerichtlich tätig und vertritt die Stadt sich selbst so fallen wenn man vor dem Verwaltungsgericht verliert weniger als 3000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an, was vergleichsweise günstig ist. Wenn man gewinnt sieht die Sache rechnerisch natürlich viel besser aus! :-)


: @Bauamt:

: Danke für den Beitrag:)

: städtebaulich fügt sich das Vorhaben absolut ein, das wurde von der Abteilung für Planungsrecht bestätigt.

: Das Vorhaben sei wörtlich "baurechtlich OK".

: Alle Bereiche hätten positiv beschieden.

: Bei einem Nachbar-Termin sollte diese dem Nachbarn erläutert werden.

: Die unschöne Situation für den Nachbarn ergibt sich, weil NUR SEIN Haus sich als einziges NICHT einfügt.

: Kann man hier BIlder hochladen?





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