Abgeschickt von elisa am 08 Oktober, 2011 um 18:24:19
Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von Bauamt am 08 Oktober, 2011 um 12:05:34:
@Bauamt:
Danke für den Beitrag:)
städtebaulich fügt sich das Vorhaben absolut ein, das wurde von der Abteilung für Planungsrecht bestätigt.
Das Vorhaben sei wörtlich "baurechtlich OK".
Alle Bereiche hätten positiv beschieden.
Bei einem Nachbar-Termin sollte diese dem Nachbarn erläutert werden.
Die unschöne Situation für den Nachbarn ergibt sich, weil NUR SEIN Haus sich als einziges NICHT einfügt.
Kann man hier BIlder hochladen?