Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-)


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Abgeschickt von elisa am 08 Oktober, 2011 um 18:24:19

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von Bauamt am 08 Oktober, 2011 um 12:05:34:

@Bauamt:

Danke für den Beitrag:)

städtebaulich fügt sich das Vorhaben absolut ein, das wurde von der Abteilung für Planungsrecht bestätigt.

Das Vorhaben sei wörtlich "baurechtlich OK".

Alle Bereiche hätten positiv beschieden.

Bei einem Nachbar-Termin sollte diese dem Nachbarn erläutert werden.

Die unschöne Situation für den Nachbarn ergibt sich, weil NUR SEIN Haus sich als einziges NICHT einfügt.

Kann man hier BIlder hochladen?




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