Re: Hausbau mit Bauvertrag nach VOB/B


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Abgeschickt von Peter am 15 Oktober, 2011 um 14:53:39:

Antwort auf: Re: Hausbau mit Bauvertrag nach VOB/B von Dirk Baumeister am 13 Oktober, 2011 um 20:01:49:

Hallo,
also richtig ist zuerst einmal die Ansicht, wonach die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unwirksam ist, denn bei Privaten kann die ansonsten 5-jährige Gewährleistungsfrist des BGB-Werkvertragrechts nach § 634a Abs.1 Nr.2 BGB nicht durch die 4-jährige Frist nach § 14 Abs.4 Nr.1 VOB/B ersetzt werden.
Wenn Du eine solche Klausel im Vertragswerk anfangs unwissentlich abgesegnet hast, dann warst Du sicher zu diesem Zeitpunkt ohne rechtliche Beratung. Daraus läßt sich schliessen, dass möglicherweise nicht unbedingt die angesprochene Kündigung aus wichtigem Grund, die es m.E. gibt, sondern auch andere Wege denkbar sind. Hast Du die VOB/B bei Vertragsabschluss überhaupt bekommen? Warum meinst Du greift ein Widerruf, ein Rücktritt oder eine Anfechtung nicht? Keine Ahnung ?
Dann lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt allemal!

Gruß
P.

: Warum sollte einer der Vertragsparteien einer nachträglichen, für ihn ungünstigeren Vertragsänderung zustimmen müssen?

: Über die Erfolgsaussichten sollte ein Anwalt befragt werden, der dann nach Einsicht in die Vertragsunterlagen überhaupt erst die Grundlage hat, die Sachlage zu beurteilen.
: Ohne Vertrag besteht keine Beurteilungsgrundlage.


:
: : Hallo zusammen!

: : Folgende fiktive Sache beschäftigt mich zur Zeit:

: : Beim Hausbau hat A als Privatmann 2011 einen Bauvertrag nach VOB/B für ein Wohnhaus abgeschlossen. Dort ist als Frist für Gewährleistungsansprüche eine Frist von 4 Jahren festgelegt. Den nachträglichen Wunsch auf Umänderung in die gesetzlich meines Erachtens für uns geltenden 5 Jahre lehnt die Baufirma ab. Ist das ein ausreichender Grund für eine Kündigung? Welche Möglichkeiten gibt es sonst um eine Kündigung ohne Schadensersatz hinzubiegen?

: : Was meint Ihr? Hätte das Aussicht auf Erfolg?

: : Vielen Dank für Eure Beiträge!




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