Abgeschickt von Walter am 17 Oktober, 2011 um 18:10:35
Grüß euch,
vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:
Ist denn nun ein Balkonanbau, der im Sinne der Abstandsflächenregelung als untergeordnet durchgeht zugleich Verfahrensfrei? Oder ist in Bayern grundsätzlich für Balkone das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten?