Re: Balkonanbau verfahrensfrei ? (BayBO)


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Abgeschickt von pjf am 17 Oktober, 2011 um 21:42:33

Antwort auf: Balkonanbau verfahrensfrei ? (BayBO) von Walter am 17 Oktober, 2011 um 18:10:35:

Hallo,

Die Abstandsflächenregelung hat mit der Verfahrensfreiheit nichts zu tun.

Balkone sind im Art. 57 nicht enthalten, also unterliegen diese n i c h t der Verfahrensfreiheit.

Grundsätzlich ist ein Baugenehmigungsverfahren oder ein Freistellungsverfahren erforderlich.

Eine Freistellung ist dann möglich, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegt und das gesamte Gebäude mit Balkon die Voraussetzung für eine Freistellung erfüllt. (= Einhaltung des Bebauungsplans)..... und
die Gemeinde kein Baugenehmigungsverfahren einfordert.

Gruss

pjf

: Grüß euch,
: vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:
: Ist denn nun ein Balkonanbau, der im Sinne der Abstandsflächenregelung als untergeordnet durchgeht zugleich Verfahrensfrei? Oder ist in Bayern grundsätzlich für Balkone das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten?





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