Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Oktober, 2011 um 17:37:52:
Antwort auf: Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel von Felix am 19 Oktober, 2011 um 11:36:28:
........Der zivilrechtliche Beseitigungsanspruch dürfte verjährt sein...........
das mag möglich sein, baurechtlich ist die Gaube jedoch illegal und erhält auch keinen Bestandsschutz durch 10 Jahre Anwesenheit.