Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Oktober, 2011 um 17:37:52:

Antwort auf: Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel von Felix am 19 Oktober, 2011 um 11:36:28:

........Der zivilrechtliche Beseitigungsanspruch dürfte verjährt sein...........
das mag möglich sein, baurechtlich ist die Gaube jedoch illegal und erhält auch keinen Bestandsschutz durch 10 Jahre Anwesenheit.





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