Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2011 um 20:33:15

Antwort auf: Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Oktober, 2011 um 17:37:52:

... aber die Gemeinde entscheidet in dem Fall ganz alleine ob sie noch einschreiten will oder nicht. Da keine nachbarschützenden Belange mehr geltend gemacht werden können, besteht kein Anspruch mehr auf Einschreiten.


: ........Der zivilrechtliche Beseitigungsanspruch dürfte verjährt sein...........
: das mag möglich sein, baurechtlich ist die Gaube jedoch illegal und erhält auch keinen Bestandsschutz durch 10 Jahre Anwesenheit.




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