Re: Baugenehmigung bei Altlastenverdacht


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Abgeschickt von Bauamt am 21 Oktober, 2011 um 18:36:14:

Antwort auf: Baugenehmigung bei Altlastenverdacht von 123vier am 19 Oktober, 2011 um 17:06:38:

Ihre Baugenehmigung wird wohl eher nicht berührt sein (Achtung: Landesrecht).

Probleme sind deshalb aber keineswegs ausgeschlossen. So können umweltrechtliche Bestimmungen (insb. Wasserrecht -> Grundwasserschutz usw.) dazu führen, dass Sie von Ihrer Baugenehmigung gar keinen Gebrauch machen können oder zumindest nur unter erheblichen Belastungen durch umweltrechtliche Anordnungen.

So könnte die Umweltbehörde zusätzliche Anordnungen erlassen und weitere Untersuchungen oder Gutachten von Ihnen fordern und solange die Bauarbeiten einstellen.
Sollte der Boden tatsächlich belastet sein, könnten Sie gezwungen werden aufwendige Sanierungen durchführen zu lassen.

Kurzfassung:
Nur weil man eine Baugenehmgiung hat, heisst das noch lange nicht dass man bauen darf. Da sich Hinderungsgründe auch aus anderen Rechtsgebieten - die bei Baugenehmigungen ungeprüft bleiben - ergeben können (Zivilrecht, Umweltrecht usw).

: Guten Tag!

: Vielleicht kann mir jemand aushelfen. Wir haben vor ein paar Tagen einen Rückschlag beim Bauen erlitten.
: An der Stelle, wo der Keller hinsollte wurde eine alte Tankanlage gefunden. Könnte dies Einfluß auf unsere Baugenehmigung haben ? Ich habe irgendwo gelesen, dass dort wo Tankstellen waren dann 10 Jahre nicht gebaut werden darf. Das von uns beauftragte Bauunternehmen ist eh erheblich in Verzug weil spät gestartet und froh, wenn der Vertrag nicht durchgeführt werden kann wie geplant, weil wir dann wohl zahlen müssen, was unsere zweite Frage wäre.

: Auf eine Antwort dieses Posts wäre ich sehr dankbar.

: Mit freundlichen Grüssen





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