Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Oktober, 2011 um 13:58:56
Antwort auf: Re: Windenergie / Windrad von Dirk Baumeister am 25 Oktober, 2011 um 13:07:08:
Nach Schwierigkeiten mit dem Lesbar machen des Protokolls habe ich jetzt gerade gelesen, dass der Tagesordnungspunkt zur Änderung der BauO NRW auf die nächste Sitzung vertragt wurde ...
: Soweit ich die Postings der Kollegen verstehe, beziehen sie sich in erster Linie auf gewerbliche Windkraftanlagen mit Bauhöhen über 50 m, aktuell erreichen diese Anlagen Höhen von 150 m.
: Soweit ich den Fragesteller verstehe, handelt es sich bei seiner Anfrage eher um eine sogenannten Klein-Windkraftanlage für den privaten Gebrauch.
: Hier stellt sich bereits die Frage, ob es sich dabei überhaupt um abstandflächenrelevante Bauteile handelt. Ich bin im Moment nicht sicher ob das abschließend geklärt ist.
: Es gibt auf jeden Fall eine Initiative im Landtag diese Anlagen abstandflächenrechtlich zu priveligieren, die am 22.09.2011 dort diskutiert wurde.
: Siehe auch das entsprechende Protokoll im Landtag: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-291.pdf
: : Guten Tag,
: : Angenommen A möchte ein Windrad zur Nutzung von Windenergie im Garten oder auf dem Dach aufstellen.
: : A wohnt in einer kleinen Stadt in Nordr.-Westfalen und einen Bebauungsplan gibt es hier noch nicht.
: : Wie groß darf das Windrad sein und welche Abstände müssen eingehalten werden?
: : Danke für sachkundige Stellungnahmen und herzlichen Gruß