Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-)


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Abgeschickt von elisa am 26 Oktober, 2011 um 14:44:27

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von Bauamt am 08 Oktober, 2011 um 12:05:34:

@Bauamt:

vielen Dank für Ihren Beitrag!

ja das klingt alles logisch.

Mir ging es die ganze Zeit darum, ob es klar ist, dass ich nicht so bauen darf. Ob mir irgendwer eine eindeutige Erklärung geben kann, warum ich das nicht darf.

Also ob es Sinn macht, einen Rechtsanwalt zu involvieren.

Und es hat sich ja herausgesetllt, dass es nicht klar und eindeutig ist. Und wenn Sie mir mittlerweile auch schon dazu raten, macht es ja schon einen Sinn, eine Ablehnung nicht einfach hinzunehmen.

Denn es scheint tatsächlich eine besondere Ausnahmesituation zu sein, die eine Einzelfallbetrachtung erfordert, und die Behörde damit wohl überfordert ist.

Die Aussage des Bauamtsleiters war: "Wenn ich wüßte, dass der Nachnar nicht klagt, würde ich großzügiger sein und es genehmigen."

Was soll ich dazu noch sagen?!!



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