Abgeschickt von Käufer am 27 Oktober, 2011 um 13:17:57:
Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau, ob die Frage direkt hier her passt, aber vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten:
Angenommen Herr A kauft eine Wohnung bei Bauträger B, die aber gerade erst noch gebaut wird und darum die Eintragung im Grundbuch als Besitzer noch aussteht. Nach dem Notartermin übernimmt Bauträger B noch eine Baulast auf dem Grundstück, auf dem die Wohnungen gebaut werden. Muss er Herrn A informieren? Hat Herr A da schon ein Mitspracherecht?
Wäre klasse, wenn mir das jemand beantworten könnte!
Mit freundlichen Grüßen,
Herr A ;-)