Re: Wohnungskauf - nachträgliche Baulasten


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Abgeschickt von Bolanger am 31 Oktober, 2011 um 11:36:48:

Antwort auf: Wohnungskauf - nachträgliche Baulasten von Käufer am 27 Oktober, 2011 um 13:17:57:

Hallo,

meines Wissens nach ist es mit den Bauträgern immer so eine Sache. Typischerweise geht der Besitz erst an den Käufer über, wenn die Wohnung fertiggestellt und bezahlt ist. Meist wird dann auch erst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgenommen. Der Kaufvertrag, den Sie unterschrieben haben, wird vermutlich nur ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Bautrüger sein.

Solange Sie nicht im grundbuch als Eigentümer stehen, haben Sie erstmal auch kein Mitspracherecht. Sie werden später erst vor vollendete Tatsachen gestellt und können dann mit dem Bautrüger darüber diskutieren, ob er richtig gehandelt hat, welchen Wetverlust bzw. Minderpreis Sie daraus haben, können das ganze von einem Dritten klären lassen, mit etlichen Gutachten und viel Nerven..... Aber erstmal können Sie nichts tun. Es sei denn der Batrüger ist doch ein Bauträger und hat verständnis und man einigt sich gütlich.

Grüße,

Bolanger


: Hallo zusammen,

: ich weiß nicht genau, ob die Frage direkt hier her passt, aber vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten:

: Angenommen Herr A kauft eine Wohnung bei Bauträger B, die aber gerade erst noch gebaut wird und darum die Eintragung im Grundbuch als Besitzer noch aussteht. Nach dem Notartermin übernimmt Bauträger B noch eine Baulast auf dem Grundstück, auf dem die Wohnungen gebaut werden. Muss er Herrn A informieren? Hat Herr A da schon ein Mitspracherecht?

: Wäre klasse, wenn mir das jemand beantworten könnte!

: Mit freundlichen Grüßen,
: Herr A ;-)





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