Re: Holzhaus an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2011 um 20:53:30

Antwort auf: Holzhaus an Grundstücksgrenze von B. Barry am 29 Oktober, 2011 um 11:22:56:

Was denn nun? (Miten) Auf dem Grundstück oder an der Grenze? Die Abteilungen der Sondernutzungserlaubnisbereiche haben keine bauordnungsrechtliche Wirkung. Die Grenze ist das, was das Grundstück (grundsätzlich Gemeinschaftseigentum) zu anderen Eigentumsverhältnissen abgrenzt.

: wäre es grundsätzlich möglich, bei einer Gemeinschaftseigentums-Einfamilienhaus/Reihenhaus-bebauung auf der "Grenze" zu anderen Grundstücken die teilweise auf gleicher Ebene, teilweise bis zu 1,8 m tiefer liegen noch ein ca. 2,5 m hohes Gartenblockhäuschen zu setzen oder muss auch hier die 3 m Abstandsgrenze eingehalten werden ?




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