Abgeschickt von B. Barry am 29 Oktober, 2011 um 11:22:56
wäre es grundsätzlich möglich, bei einer Gemeinschaftseigentums-Einfamilienhaus/Reihenhaus-bebauung auf der "Grenze" zu anderen Grundstücken die teilweise auf gleicher Ebene, teilweise bis zu 1,8 m tiefer liegen noch ein ca. 2,5 m hohes Gartenblockhäuschen zu setzen oder muss auch hier die 3 m Abstandsgrenze eingehalten werden ?