Re: Holzhaus an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von pjf am 30 Oktober, 2011 um 00:22:03

Antwort auf: Holzhaus an Grundstücksgrenze von B. Barry am 29 Oktober, 2011 um 11:22:56:

Hallo,

klären Sie bitte vorerst einmal ab, ob Ihr Bauvorhahben der Teilungserklärung entspricht bezw. ob von der Eigentümergemeinschaft zugestimmt wird. Am besten: fragen Sie ihre Hausverwaltung.

Selbst wenn alle öffentlich-rechtlichen materiellen Vorschriften eingehalten werden, können Sie Ihr Vorhaben mangels Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vergessen.

Gruss
pjf


: wäre es grundsätzlich möglich, bei einer Gemeinschaftseigentums-Einfamilienhaus/Reihenhaus-bebauung auf der "Grenze" zu anderen Grundstücken die teilweise auf gleicher Ebene, teilweise bis zu 1,8 m tiefer liegen noch ein ca. 2,5 m hohes Gartenblockhäuschen zu setzen oder muss auch hier die 3 m Abstandsgrenze eingehalten werden ?




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