Re: Wärmedämmung und Abstandsflächen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Oktober, 2011 um 20:57:31

Antwort auf: Wärmedämmung und Abstandsflächen von Energiesparer am 27 Oktober, 2011 um 13:32:49:

Zum Zeitpunkt des Antrages müssen die Abstandflächen auf Grundlage der äußeren Abmessungen des Gebäudes eingehalten werden (Bruttomaße). Eine nachträgliche Wärmedämmung ist mindestens diejenige, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes nicht zwingend erforderlich und zu diesem Zeitpunkt auch nicht geplant war. Wenn die Dämmung im zeitlichen und konstruktiven Zusammenhang mit der erstmaligen Errichtung des Gebäudes erstellt wird, kann diese sicher nicht die Priveligierung der nachträglichen Dämmung mit Unterschreitung der Abstandflächen in Anspruch nehmen. Das würde der gesetzgeberischen Absicht zuwiderlaufen und wäre voraussichtlich unzulässig.


: Hallo,

: muss die Abstandsfläche einer Wand in Baden-Württemberg ab Rohbau oder ab Dämmung berechnet werden? Bei nachträglichen Dämmungen darf man ja Abstandsflächen unterschreiten, aber, ab wann ist "nachträglich"? Einziehen und dann erst dämmen?

: Danke,
: Energiesparer



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]