Abgeschickt von pjf am 29 Oktober, 2011 um 23:55:01
Antwort auf: Re: Grenzbäume von nadja am 29 Oktober, 2011 um 09:48:49:
... aber sicher doch,
in der besagten Broschüre heisst es:
"Jeder Nachbar kann die Beseitigung des Baumes verlangen "
Textkorrektur meines emails: nicht: relevat sondern relevant, nicht: Seite 16 sondern Seite 17)
Also: Sie sind Nachbar, und wenn es so ist, können Sie die Beseitigung (ganzer Baum oder Teil des Baumes) verlangen.
Wenn Sie weiterlesen, wird die Kostenfrage auch gleich geklärt.
Gruss pjf
: : Hallo Nadja,
: : also in Bayern. Da gibt es eine erstklassige Broschüre über privates Nachbarrecht vom Bayerischen Justizministerium.
: : - Einfach bei google die Begriffe "Rund ums Nachbarrecht pdf" suchen lassen und von der site verwaltung-bayern.... die pdf-Datei runterladen und ansehen, besonders die Seite 16. Dort ist alles relevate bezüglich Grenzbäume erklärt.
: : ...Hat aber mit Baurecht nix zu tun.
: : Gruss auf Bayern
: : pjf
: :
: Danke für diese Auskunft. Dieso Broschüre habe ich schon mehrmals erhalten da ist aber DIESES Problem nicht aufgeführt!!!:-(