Re: Grenzbäume


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Abgeschickt von pjf am 29 Oktober, 2011 um 23:55:01

Antwort auf: Re: Grenzbäume von nadja am 29 Oktober, 2011 um 09:48:49:

... aber sicher doch,

in der besagten Broschüre heisst es:
"Jeder Nachbar kann die Beseitigung des Baumes verlangen "

Textkorrektur meines emails: nicht: relevat sondern relevant, nicht: Seite 16 sondern Seite 17)

Also: Sie sind Nachbar, und wenn es so ist, können Sie die Beseitigung (ganzer Baum oder Teil des Baumes) verlangen.

Wenn Sie weiterlesen, wird die Kostenfrage auch gleich geklärt.

Gruss pjf

: : Hallo Nadja,

: : also in Bayern. Da gibt es eine erstklassige Broschüre über privates Nachbarrecht vom Bayerischen Justizministerium.
: : - Einfach bei google die Begriffe "Rund ums Nachbarrecht pdf" suchen lassen und von der site verwaltung-bayern.... die pdf-Datei runterladen und ansehen, besonders die Seite 16. Dort ist alles relevate bezüglich Grenzbäume erklärt.
: : ...Hat aber mit Baurecht nix zu tun.

: : Gruss auf Bayern
: : pjf

: :
: Danke für diese Auskunft. Dieso Broschüre habe ich schon mehrmals erhalten da ist aber DIESES Problem nicht aufgeführt!!!:-(





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