Abgeschickt von Susanne am 31 Oktober, 2011 um 14:11:32
Hallo!
Ich frage mich aus welchem Grund sind Gaststätten bzw. Schank- und Speisewirtschaften in Gewerbegebieten nicht zulässig, Vergnügungsstätten aber in Ausnahmefällen schon?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!!!