Re: Gaststätte


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Abgeschickt von Bauassessor am 31 Oktober, 2011 um 15:43:11:

Antwort auf: Gaststätte von Susanne am 31 Oktober, 2011 um 14:11:32:

Hallo,

Ich frage mich, warum Sie diese Frage haben? Laut § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in Gewerbegebieten primär für nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe vorgesehen.
Dazu zählen meines Erachtens auch Gaststätten - diese sind jedenfalls nicht explizit ausgeschlossen.
Nur weil in anderen Gebietskategorien Schank- und Speisewirtschaften erwähnt sind, heißt es nicht, dass diese überall aufgeführt sein müssen - sie sind halt Teil der Gewerbebetriebe.
Vergnügungsstätten sind in Gewerbegebieten separat aufgenommen, weil darunter auch Spielhallen etc. fallen, die ggf. ein enormes Verkehrsaufkommen in der Nacht verursachen...

Also, am besten noch einmal klären, warum Schank- und Speisewirtschaft im konkreten Fall im Gewerbegebiet nicht zulässig sein soll - ggf. liegt's an der bereits vorhandenen Lärmbelastung?


: Hallo!
: Ich frage mich aus welchem Grund sind Gaststätten bzw. Schank- und Speisewirtschaften in Gewerbegebieten nicht zulässig, Vergnügungsstätten aber in Ausnahmefällen schon?
: Vielen Dank schonmal im Vorraus!!!





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