Abriß einer Haushälfte


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Abgeschickt von jupp am 02 November, 2011 um 16:27:22

Die Situation:
Ein Haus ist zu je einer Haushälfte im Besitz von A und B. A bewohnt seine Hälfte, investierte in Wärmedämmung und Sanierungen. B läßt seine Hälfte verfallen. Die Haushälfte von B ist Einsturzgefährdet, da daß das Dach von B seit mehreren Jahren undicht ist. Die Stadt hat nun den Abriß verfügt und nun bereits Ersatzvornahme angedroht. Angekündigt wurde seitens der Stadt das der Schutt jedoch nicht beräumt wird, heißt er bleibt neben A seiner Haushälfte liegen.
1. Frage:
Was muß sich A seitens der Stadt/des Nachbarn in dieser Sache gefallen lassen, und wofür braucht die Stadt ein einverständniß von A
2. Frage:
Wer kommt für die Kosten einer eindeutigen Feststellung der Grenzführung an der gemeinschaftlichen Wand auf? Gehört A nach dem Abriß die Wand vollständig?
3. Frage:
kann/muß A sich das recht der Überbauung bei einer Wärmedämmung sichern? und kann die Stadt das überhaupt zusichern da ihr das grundstück ja nicht gehört?
4. Frage:
Muß B oder bei Ersatzvornahme gar die Stadt die Dämmarbeiten an der nun außen liegenden Innenwand tragen, oder ist dies nun das Problem von A?

Gibt es andere wichtige punkte die A zwingend berücksichtigen sollte?

vielen Dank im Voraus
jupp



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