Re: Abriß einer Haushälfte


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Abgeschickt von Bauamt am 05 November, 2011 um 18:00:21:

Antwort auf: Abriß einer Haushälfte von jupp am 02 November, 2011 um 16:27:22:

Die Sach- und Rechtslage ist zu kompliziert, um sie auf einem Forum wie diesem zu klären. Ich würde empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Frage 1:
Die Stadt wird hier zur Gefahrenabwehr tätig. Sie müssen sich im Prinzip alles gefallen lassen, was zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist.
Das ganze hat natürlich die Grenzen der pflichtgemäßen Ermessenausübung. D.h. die Maßnahmen müssen erforderlich zur Gefahrenabwehr sein. Es darf keine weniger schwerwiegende Eingriffe geben und die Maßnahme muss insgesamt verhältnismäßg sein.

Allerdings muss die Stadt Ihnen gegenüber auch eine förmliche Anordnung treffen. Üblicherweise ordnet sie die Duldung der Maßnahmen an, soweit Ihr Eigentum betroffen ist. Sie haben dann zumindest die Möglichkeit gegen diese Duldungsanordnung Rechtsmittel einzulegen.
Ohne Duldungsanordnung können Sie z.B. den Zutritt zu Ihrem Grundstück durch die Stadt oder deren Beautragte verweigern.
Auf ein Einverständis ist eine Stadt, soweit sie sich im rechtlich zulässigen Rahmen der Gefahrenabwehr bewegt nicht angewiesen bzw. die angeordnete Duldung ersetzt Ihr Einverständis.

: Die Situation:
: Ein Haus ist zu je einer Haushälfte im Besitz von A und B. A bewohnt seine Hälfte, investierte in Wärmedämmung und Sanierungen. B läßt seine Hälfte verfallen. Die Haushälfte von B ist Einsturzgefährdet, da daß das Dach von B seit mehreren Jahren undicht ist. Die Stadt hat nun den Abriß verfügt und nun bereits Ersatzvornahme angedroht. Angekündigt wurde seitens der Stadt das der Schutt jedoch nicht beräumt wird, heißt er bleibt neben A seiner Haushälfte liegen.
: 1. Frage:
: Was muß sich A seitens der Stadt/des Nachbarn in dieser Sache gefallen lassen, und wofür braucht die Stadt ein einverständniß von A
: 2. Frage:
: Wer kommt für die Kosten einer eindeutigen Feststellung der Grenzführung an der gemeinschaftlichen Wand auf? Gehört A nach dem Abriß die Wand vollständig?
: 3. Frage:
: kann/muß A sich das recht der Überbauung bei einer Wärmedämmung sichern? und kann die Stadt das überhaupt zusichern da ihr das grundstück ja nicht gehört?
: 4. Frage:
: Muß B oder bei Ersatzvornahme gar die Stadt die Dämmarbeiten an der nun außen liegenden Innenwand tragen, oder ist dies nun das Problem von A?

: Gibt es andere wichtige punkte die A zwingend berücksichtigen sollte?

: vielen Dank im Voraus
: jupp





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