Grenzbebauung und Geländeprofil


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Abgeschickt von Paul am 06 November, 2011 um 08:34:55

Die LBO (BW) sieht für eine zulässige Grenzbebauung (Garage) eine max. Wandhöhe von 3m vor, gemessen ab Geländeoberfläche.
1. Was gilt hier als Geländeoberfläche: das Niveau des ursprünglichen (Hang)Grundstücks, oder das Niveau nach Bebauung und Modellierung des Hangs?

2. Wäre die Unterkellerung einer Garage möglich, ohne dass die unterirdische Kellerwand zur Wandhöhe dazu zählt?

Danke für Antworten,
Paul




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