Abgeschickt von Bauamt am 06 November, 2011 um 13:04:31:
Antwort auf: Grenzbebauung und Geländeprofil von Paul am 06 November, 2011 um 08:34:55:
Frage 1:
Zur Abstandsflächenberechnung muss im Regelfall immer das Ursprungsgelände herangezogen werden.
Frage 2:
Kellerwände unterhalb des Ursprungsgeländes bleiben bei der Abstandsflächenberechnung unbeachtlich. Es geht um die Wandhöhe über dem (Ursprungs-)Gelände. Wie tief ein Keller ist, hat ja keine abstandsflächenrelevante Auswirkung auf den Nachbarn (Belüftung, Belichtung des Nachbargrundstückes ...)
: Die LBO (BW) sieht für eine zulässige Grenzbebauung (Garage) eine max. Wandhöhe von 3m vor, gemessen ab Geländeoberfläche.
: 1. Was gilt hier als Geländeoberfläche: das Niveau des ursprünglichen (Hang)Grundstücks, oder das Niveau nach Bebauung und Modellierung des Hangs?
: 2. Wäre die Unterkellerung einer Garage möglich, ohne dass die unterirdische Kellerwand zur Wandhöhe dazu zählt?
: Danke für Antworten,
: Paul