Re: Grenzbebauung und Geländeprofil


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Abgeschickt von Bauamt am 06 November, 2011 um 13:04:31:

Antwort auf: Grenzbebauung und Geländeprofil von Paul am 06 November, 2011 um 08:34:55:

Frage 1:
Zur Abstandsflächenberechnung muss im Regelfall immer das Ursprungsgelände herangezogen werden.

Frage 2:
Kellerwände unterhalb des Ursprungsgeländes bleiben bei der Abstandsflächenberechnung unbeachtlich. Es geht um die Wandhöhe über dem (Ursprungs-)Gelände. Wie tief ein Keller ist, hat ja keine abstandsflächenrelevante Auswirkung auf den Nachbarn (Belüftung, Belichtung des Nachbargrundstückes ...)

: Die LBO (BW) sieht für eine zulässige Grenzbebauung (Garage) eine max. Wandhöhe von 3m vor, gemessen ab Geländeoberfläche.
: 1. Was gilt hier als Geländeoberfläche: das Niveau des ursprünglichen (Hang)Grundstücks, oder das Niveau nach Bebauung und Modellierung des Hangs?

: 2. Wäre die Unterkellerung einer Garage möglich, ohne dass die unterirdische Kellerwand zur Wandhöhe dazu zählt?

: Danke für Antworten,
: Paul





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