Re: Abweichende Bauausführung - Genehmigungspflicht §28 HBO


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Abgeschickt von Klaus Werner am 27 Januar, 2005 um 12:28:10

Antwort auf: Abweichende Bauausführung - Genehmigungspflicht §28 HBO von Frank Sauer am 13 Mai, 2004 um 20:20:08:

Die Terrasse auf der Garage ist nicht zulässig. Ich kenne einen Fall wo die Terrasse trotz zunächst erteilter Genehmigung rückgebaut werden musste und zwar auf Kosten des Bauherrn!
Die Garage stellt dann nämlich nicht mehr die Grenzgarage nach §6 HBO dar (ask your architect!)
Dies gilt jedenfalls für Hessen.
Freundliche Grüsse,
Klaus Werner, Architekt


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