Abweichende Bauausführung - Genehmigungspflicht §28 HBO


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Abgeschickt von Frank Sauer am 13 Mai, 2004 um 20:20:08

Hallo,

unser Nachbar sucht Streit. Vor etwas mehr als 2 Jahren wurde unsere DHH erstellt. Da wir ein Hanggrundstück bebaut haben, befindet sich die Garage annähernd ebenerdig im hinteren Bereich. Die Garage wurde auf der Grundstücksgrenze erbaut. Das Garagendach wurde nun nachträglich mit Holz belegt und kann als erweiterte Terrasse benutzt werden. Die Bauaufsicht hat nun ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Kann man diese Veränderung nachträglich genemigen lassen und wie sind dabei die Aussichten ?

Ausserdem haben wir den Stellplatz auf dem Weg zur Garage angelegt. Dieser grenzt ebefalls direkt an das Nachbargrundstück. Ist dies zulässig ?

Danke im voraus


Frank


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