Abgeschickt von RGR am 10 November, 2011 um 12:16:27
Nachbar x baut straßen- und gartenseitig eine ebenerdige Terrasse, jeweils mehrere Meter über die (seine) Baugrenze hinweg. Gartenseitig wird die Terrasse teilweise überdacht, was Nachbar y so langsam ärgert, weil sich Nachbar x auch auf §§ 14 und 23 Abs. 5 BauNVO beruft. Nachbar y meint, dass eine überdachte Terrasse keine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO ist, und somit kein genehmigungsfreies Bauvorhaben darstellt. Nachbar y meint auch noch, dass es nicht sein kann, dass Nachbar x ca. 70-80 % seiner Grundstücksfläche bebauen kann (straßen- und gartenseitige Terrasse + Haus)
Wie könnte Nachbar y seine Bau-Rechts-Position gegen Nachbar x vertreten und durchsetzen.