Re: Ladenlokal in Doppelgarage (Hessen)


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Abgeschickt von Bauamt am 10 November, 2011 um 23:15:56:

Antwort auf: Re: Ladenlokal in Doppelgarage (Hessen) von Bauassessor am 10 November, 2011 um 12:17:15:

Wenn die Garagen baurechtlich notwendige Stellplätze darstellen, was recht wahrscheinlich ist, wäre eine andere Nutzung bereits aus diesem Grund nicht zulässig. Bzw. Sie müssten in diesem Fall Ersatzstellplätze für das bestehende Wohnhaus zusammen mit neuen Stellplätzen für den geplanten Laden nachweisen.

Wie bereits angesprochen dürfte außerdem ein Laden auf der Grundstücksgrenze nicht zulässig sein, da ein Laden nunmal keine privilegierte Grenzgarage ist.

: Hallo,

: eine Garage ist eine Nebenanlage, die aufgrund ihrer Funktion eine besondere Privilegierung hinsichtlich der Lage an der Grenze hat (als Grenzgarage ohne Abstandsflächen zulässig).

: Ein Ladenlokal ist ein normaler Aufenthaltsraum, der diese Privilegierung nicht hat. Somit wäre ein Laden nur dann zulässig, wenn grundsätzlich eine Grenzbebauung zulässig wäre. Bei Ladenlokalen muss darüber hinaus darauf geachtet werden, ob für diese ausreichend Stellplätze für Kunden zur Verfügung stehen und ein Einzelhandelbetrieb nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt möglich wäre.

: Die genauen Antworten kann Ihnen nur das zuständige Bauamt sowie das Planungsamt geben. Tendenziell ist eine Realisierung allerdings sehr schwer...


: : hallo,

: : wir wohnen in einer doppelhaushälfte (grenzbebauung) und haben eine 7m breite doppelgarage im hof. diese steht auf der anderen grundstücksgrenze.
: : nun möchten wir in dieser garage ein geschäft eröffnen. auf was geachtet werden? ist das überhaupt zulässig. welche maße müssen eingehalten werden( breite, höhe, abstand zur grundstücksgrenze).
: : vielen dank für antworten...




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