2,5 Meter hohe Mauer auf Nachbargrdst - Abriss nach Jahren möglich bzw. Bebauung auf unserer Seite


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Abgeschickt von Andreas am 14 November, 2011 um 17:35:32

Hallo!

zwischen einem Nachbar und meinem Grundstück steht eine 2,5 hohe Mauer, auf seinem Grundstück (mehrere ETWs). Diese Mauer ist mir natürlich äußerst recht. Gesetz dem Fall, alle ETW-Besitzer möchten die Grenzmauer wegreissen, ist dies erlaubt? Diese Mauer steht schon seit zig Jahren dort - vor dem Wohnungshausbau. Wäre es dann mir gestattet, auf meinem Grundstück, eine Mauer/Zaun selbiger Höhe zu errichten - evtl mit dem Argument, dass diese Mauer schon immer da war.

Zweite Frage: Wenn ich einen Anbau errichten möchte, der nicht hoch, aber dennoch so ca. 2,50 ist, wie hoch muss dieser Bau von der Grenze/Mauer weg sein? Direkt an der Grenze ist jedoch schon ein Bau von uns mit über 2,5 - der neue Bau wäre quasi eine Verlängerung entlang der Mauer.

Dritte Frage: wenn alle ETW Eigentümer zustimmen, ist dann quasi individuell alles vereinbar?

VIELEN DANK für Ihre Antworten!!!



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