Re: 2,5 Meter hohe Mauer auf Nachbargrdst - Abriss nach Jahren möglich bzw. Bebauung auf unserer Seite


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Abgeschickt von Bolanger am 16 November, 2011 um 08:49:11:

Antwort auf: 2,5 Meter hohe Mauer auf Nachbargrdst - Abriss nach Jahren möglich bzw. Bebauung auf unserer Seite von Andreas am 14 November, 2011 um 17:35:32:

Hallo,

warum sollten die Nachbarn die eigene Mauer nicht abreissen dürfen? Was würden Sie sagen, wenn Sie Ihr Haus abreißen und ein neues bauen wollten und die Nachbarn dann sagen, dass das alte Haus doch schon immer stand und das auch so bleiben solle?

Ob Sie eine ebenso hohe Mauer oder Gebäude errichten dürfen steht in der Landesbauordnung bei den Abständsflächen. Häufig sind Mauern bis 2 m Höhe zulässig. Bei Gebäuden gibt es detailliertere Vorschriften.

Wenn alle Nachbarn zustimmen, dann dürfen Sie vermutlich auch eine höhere Mauer errichten. Aber auch das steht in der Landesbauordnung, unter welchen Umständen sich Abstandsflächen überschneiden dürfen und welche Zustimmungen der Nachbarn zur Übernahme der Abstandsflächen nötig sind.

Grüße,

Bolanger

: Hallo!

: zwischen einem Nachbar und meinem Grundstück steht eine 2,5 hohe Mauer, auf seinem Grundstück (mehrere ETWs). Diese Mauer ist mir natürlich äußerst recht. Gesetz dem Fall, alle ETW-Besitzer möchten die Grenzmauer wegreissen, ist dies erlaubt? Diese Mauer steht schon seit zig Jahren dort - vor dem Wohnungshausbau. Wäre es dann mir gestattet, auf meinem Grundstück, eine Mauer/Zaun selbiger Höhe zu errichten - evtl mit dem Argument, dass diese Mauer schon immer da war.

: Zweite Frage: Wenn ich einen Anbau errichten möchte, der nicht hoch, aber dennoch so ca. 2,50 ist, wie hoch muss dieser Bau von der Grenze/Mauer weg sein? Direkt an der Grenze ist jedoch schon ein Bau von uns mit über 2,5 - der neue Bau wäre quasi eine Verlängerung entlang der Mauer.

: Dritte Frage: wenn alle ETW Eigentümer zustimmen, ist dann quasi individuell alles vereinbar?

: VIELEN DANK für Ihre Antworten!!!





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