Definition der Hauptfirstrichtung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Himmi am 28 Januar, 2005 um 10:57:07

Liebe Forumsgemeinde,

wir planen den Neubau eines Hauses mit vorgeschriebener Firstrichtung Ost-West. Dadurch der Eingangsbereich im Süden und die Terasse im Norden liegen. Einer Befreiung hat der Bauausschuss nicht stattgegeben und wir wollen nun eine Lösung finden, bei der ein Hauptdach mit korrekter (kleiner, fast Zeltdach) Firtsrichtung und ein "Anbau" mit anderer Firstrichtung entsteht. Leider habe ich noch keine Vorschrift oder Definition gefunden, die aussagt was die Hauptfirstrichtung ist und ob eine solcher o.b. Anbau letztendlich die Forderung des B-Plan erfüllt.

Vielen Dank und Grüße von einem niedergeschlagenen Bauherren (der die Welt nicht mehr versteht, da die Häusser links und rechts auch nach energetisch sinnvoller Richtung gebaut sind)


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]