Re: Hauptfirstrichtung


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Abgeschickt von waltz am 28 Januar, 2005 um 17:19:10

Antwort auf: Definition der Hauptfirstrichtung von Himmi am 28 Januar, 2005 um 10:57:07:


Bauleitplanung gibt Recht auf Süddach!

Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese Einschätzung vertritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Denn die Vorgabe einer ungünstigen Dachausrichtung könne für den Bauherren zu einer Härte führen. Und in solchen Härtefällen seien Ausnahmen von der Planung angemessen; die Gemeinde habe dann “nach sachgemäßem Ermesse" zu entscheiden, könne den Antrag also nicht völlig willkürlich ablehnen. Zumal der Bauherr sich auf das Baugesetzbuch berufen kann, das in §1 die Nutzung der erneuerbaren Energien inzwischen ausdrücklich als ein Ziel der Bauleitplanung vorgibt.

Definitionen stehen zumeist in den Gestaltungssatzungen der jeweiligen Gemeinden!


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