Re: Paragraph 34 Bundesbaugesetz


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Abgeschickt von Oliver am 16 November, 2011 um 13:33:07

Antwort auf: Re: Paragraph 34 Bundesbaugesetz von K.D. am 16 November, 2011 um 11:04:01:

Vorerst möchte ich mich bei Ihnen beiden bedanken.

Wir werden wohl jetzt dem Verlauf widersprechen und uns einen Rechtsbeistand nehmen.

Uns war es wichtig, da wir uns in einer kapitalistischen Gesellschaft befinden, hier nur abzuwägen, ob es wirklich Aussicht auf Erfolg gibt oder eben nicht. Da beide Szenarien denkbar sind, gehen wir dieses Wagnis ein.

Alles andere als eine Genehmigung der Häuser, mit einer Höhe von > 8 m ist für uns inakzeptabel.



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