Abgeschickt von Bauamt am 21 November, 2011 um 17:38:54:
Antwort auf: Pflastern auf Freizeitgrundstück von Max Duffner am 21 November, 2011 um 16:44:13:
kommt darauf an ....
Wenn das Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt, dann dürfte es nur zulässig sein, wenn es einem privilegiertem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dient (z.B. Landwirtschaft).
Liegt die Wiese allerdings im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGb, dürfte voraussichtlich nichts gegen eine Pflasterung sprechen.
: Hallo und guten Tag
: Ich hab da mal eine Frage. Darf ich auf einem Freizeitgrundstück (Streuobstwiese) einen Bereich Pflastern?