beitragsfreiem Unland oder beitragspflichtiges Bauland


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Abgeschickt von Dagwyna am 26 November, 2011 um 16:45:26

Der Neubau wurde 2010 auf eine Hangterrasse in Baden-Württemberg gebaut.
Zum Gebäude wurde über den Steilhang von der Straße aus eine Außentreppe gebaut.
Der Steilhang ist als „Unland“ kein Bauland.
In 2011 berechnet die Gemeinde Wasserversorgungsbeitrag und Abwasserbeitrag für die Nutzungsfläche des Grundstücks. Der Steilhang wird dabei als Nutzungsfläche mit berechnet, denn der Steilhang sei tatsächlich bebaut. Das sind rund ein Drittel der fast fünfstelligen Beiträge.l
Wird durch eine Außentreppe aus beitragsfreiem Unland beitragspflichtiges Bauland?




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