Re: Überschreitung Baufenster


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 26 November, 2011 um 20:21:03:

Antwort auf: Überschreitung Baufenster von dergiss am 26 November, 2011 um 19:17:55:

Macht das Bauamt die Unterschrift der erwähnten Nachbarn überhaupt zur Genehmigungsvoraussetzung ?
Oder nehmen Sie das nur an ?

Bei einer Baugrenzenüberschreitung ist eine Nachbarunterschrift im Regelfall überhaupt nicht erforderlich. Egal in welcher Richtung. Zumindest wenn die sonstigen Bauvorschriften also insbesondere die Abstandsflächenvorschriften weiterhin eingehalten sind.

: Hallo,

: wir wollen das Baufenster nach Süden um ein paar Meter überschreiten. Das Bauamt würde dem zustimmen, der Nachbar im Süden stimmt auch zu.
: Brauchen wir auf jeden Fall die Genehmigung der Nachbarn im Westen und Osten, obwohl wir das Baufenster zu deren Seite nicht überschreiten werden ? Alle Abstände zu Nachbarn werden durch die Überschreitung eingehalten.
: Vielen Dank





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]