Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von gAST am 28 Januar, 2005 um 23:19:46

Hallo,
ich möchte auf einem Baugrundstück, welches mit einem Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit belastet ist, ein Haus bauen.
Durch die Grundstücksverhältnisse und meinem Bauwunsch ist es jedoch nicht zu vermeiden, dass ein Carport (6*6m) auf das Wegerecht plaziert wird (der Carport steht in Fahrtrichtung auf dem Weg, somit ist eine Durchfahrt weiterhin möglich).
Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist damit nicht einverstanden, da er das Wegerecht nicht verbaut haben möchte, um dieses später eventuell als Zufahrt für das herrschende Grundstück zu nutzen, falls dies in Zukunft als Bauland ausgewiesen wird.
Vom Zeitpunkt der Eintragung der Grunddienstbarkeit bis heute wurde noch keine Nutzung in Anspruch genommen, ebenso ist das herrschende Grundstück bis heute landwirtschaftliche Fläche.
Eine Baulast wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht beantragt und nicht festgesetzt.
Kann der Besitzer des herrschenden Grundstücks diese Grunddienstbarkeit jemals als Zufahrt für ein Wohnhaus nutzen?
Kann ich meinen Carport dennoch darüber bauen?
Vielen Dank für die Antworten.


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