Re: Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Peter Urban am 27 Februar, 2006 um 23:59:16

Antwort auf: Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit von gAST am 28 Januar, 2005 um 23:19:46:

Hallo, ich habe ien ähnliches Problem, haben Sie schon eine brauchbare Hilfedazu gefunden?

Gruß P.Urban

: Hallo,
: ich m�chte auf einem Baugrundst�ck, welches mit einem Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit belastet ist, ein Haus bauen.
: Durch die Grundst�cksverh�ltnisse und meinem Bauwunsch ist es jedoch nicht zu vermeiden, dass ein Carport (6*6m) auf das Wegerecht plaziert wird (der Carport steht in Fahrtrichtung auf dem Weg, somit ist eine Durchfahrt weiterhin m�glich).
: Der Eigent�mer des herrschenden Grundst�cks ist damit nicht einverstanden, da er das Wegerecht nicht verbaut haben m�chte, um dieses sp�ter eventuell als Zufahrt f�r das herrschende Grundst�ck zu nutzen, falls dies in Zukunft als Bauland ausgewiesen wird.
: Vom Zeitpunkt der Eintragung der Grunddienstbarkeit bis heute wurde noch keine Nutzung in Anspruch genommen, ebenso ist das herrschende Grundst�ck bis heute landwirtschaftliche Fl�che.
: Eine Baulast wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht beantragt und nicht festgesetzt.
: Kann der Besitzer des herrschenden Grundst�cks diese Grunddienstbarkeit jemals als Zufahrt f�r ein Wohnhaus nutzen?
: Kann ich meinen Carport dennoch dar�ber bauen?
: Vielen Dank f�r die Antworten.




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