Re: Klage gegen Ablehnung Bauantrag


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Abgeschickt von Bauamt am 02 Dezember, 2011 um 17:18:42:

Antwort auf: Re: Klage gegen Ablehnung Bauantrag von elisa am 02 Dezember, 2011 um 14:44:25:

Warum sollte der Anwalt denn keine Akteneinsicht nehmen ? Oder glauben Sie, dass Sie dem Anwalt schon alles sagen können, was er in dem Fall wissen muss ?

Und nein Anwälte werden nicht "ernst" genommen, nur weil Sie Anwälte sind. Was zählt sind die juristischen Argumente.

Was glauben Sie wieviele Anwaltsschreiben man in einer Baubehörde so bekommt, die wohl vom Scheidungsanwalt oder Steueranwalt des Bauherrn verfasst wurden und eigentlich eher ein peinliches Nichtwissen des Anwaltes in baurechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Fragestellungen belegen.

Schade ist's eigentlich aber hauptsächlich dann, wenn in solchen Fällen der Anwalt tatsächlich seinen Mandanten zu einer aussichtlosen Klage überredet. Der Anwalt bekommt sein Geld ja ohnehin, egal wie die Klage ausgeht ...

Wobei ich mir bewusst bin, dass es wohl auch genug Fälle gibt, in denen ein ordentlicher Fachanwalt über die Fehler der Baubehörde lachen kann :)

: Danke dür den Beitrag!

: Muss ein Anwalt also sogar "Akteneinsicht" vornehmen um ernst genommen zu werden?

: Also reicht es nicht mal aus, wenn man ihm den Fall übergibt und setzt erst mal ein Schreiben auf?





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