Re: Klage gegen Ablehnung Bauantrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von elisa am 02 Dezember, 2011 um 17:50:36

Antwort auf: Re: Klage gegen Ablehnung Bauantrag von Bauamt am 02 Dezember, 2011 um 17:18:42:

Ok, also mit würde es im Traum nicht einfallen, wegen Baurechtssachen zu einem Anwalt für Familienrecht zu gehen. Ist ja erschreckend, dass nicht jeder so denkt! :-P

In §66 LBauO RLP steht drin, dass die Baubehörde die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigen muss. Ab dann läuft die 1-MOnatsfrist für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Wenn die Behörde bis dahin nichts tut, gilt die Genehmigung als erteilt. So verstehe ich das als Laie..

Was aber, wenn die Behörde Unterlagen einfordert, diese auch zeitnah erhält, aber den Erhalt nicht bestätigt. Und die Anforderung der einzige Brief bleibt, den die Behörde je an den Bauherrn geschrieben hat.

Die Unterlagen wurden von einem auch öffentlich tätigen Vermessungsbüro nach 5 Tagen eingereicht, und man hätte quasi die Mitarbeiter des Vermessungsbüro als Zeugen. Könnte das als Bestätigung der Vollständigkeit ausreichen?

Laut §66 LBauO RLP kann die Frist bis auf 3 Monate verlängert werden, wenn Abweichungen erforderlich sind. Aber muss diese Fristverlängerung dem Bauherrn nicht schriftlich mitgeteilt werden?

Wie stehen also die Chancen, wenn der Anwalt mit Hinweis auf den Fristablauf gem. §66 die Bestätigung der Genehmigung einfordert?


: Warum sollte der Anwalt denn keine Akteneinsicht nehmen ? Oder glauben Sie, dass Sie dem Anwalt schon alles sagen können, was er in dem Fall wissen muss ?

: Und nein Anwälte werden nicht "ernst" genommen, nur weil Sie Anwälte sind. Was zählt sind die juristischen Argumente.

: Was glauben Sie wieviele Anwaltsschreiben man in einer Baubehörde so bekommt, die wohl vom Scheidungsanwalt oder Steueranwalt des Bauherrn verfasst wurden und eigentlich eher ein peinliches Nichtwissen des Anwaltes in baurechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Fragestellungen belegen.

: Schade ist's eigentlich aber hauptsächlich dann, wenn in solchen Fällen der Anwalt tatsächlich seinen Mandanten zu einer aussichtlosen Klage überredet. Der Anwalt bekommt sein Geld ja ohnehin, egal wie die Klage ausgeht ...

: Wobei ich mir bewusst bin, dass es wohl auch genug Fälle gibt, in denen ein ordentlicher Fachanwalt über die Fehler der Baubehörde lachen kann :)

: : Danke dür den Beitrag!

: : Muss ein Anwalt also sogar "Akteneinsicht" vornehmen um ernst genommen zu werden?

: : Also reicht es nicht mal aus, wenn man ihm den Fall übergibt und setzt erst mal ein Schreiben auf?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]