Re: Verhinderung Genehmigungsfiktion zulässig?


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Abgeschickt von Bauamt am 03 Dezember, 2011 um 16:03:24:

Antwort auf: Verhinderung Genehmigungsfiktion zulässig? von elisa am 02 Dezember, 2011 um 22:25:17:

Ich bin nicht aus RLP und weiß nicht welche Zustände dort herrschen, aber zu Ihrer letzten Frage:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Im Übrigen wäre ich vorsichtig zu glauben mit dem Eintritt einer Genehmigungsfiktion könnten Sie endlich bauen, unabhängig von der Rechtsmeinung der Baubehörde.
Selbst wenn formal mit dem Bau begonnen werden könnte, kann die Baubehörde immernoch wegen materieller Verstöße (Abstandsflächen) die Bauarbeiten einstellen lassen und/oder sogar die Beseitigung anordnen.

Selbst wenn die Baubehörde darauf verzichten wollte, könnte ein betroffener Nachbar auf dem Klageweg die Baubehörde zum Einschreiten zwingen.


: Hallo,

: beginnt die Frist für die Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren ausschliesslich mit der schrfitlichen Vollständigkeitsbestätigung der Unterlagen durch die Baubehörde??

: Ist es irrelevant, wenn z.B. das öffentliche Vermessungsbüro bezeugt, das es selbst persönlich die noch angeforderten Unterlagen eingericht hat?

: Bei Baubehörden in RLP soll es üblich sein, nie eine solche Bestätigung zu erteilen, um die Genehmigungsfiktion zu verhindern!

: Das wäre doch aber ein rechtswidriger Zustand, der gerichtlich nicht anerkannt werden sollte. Oder etwa nicht?




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