Terrassenüberdachung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauhaus am 06 Dezember, 2011 um 16:42:49:

Wir haben eine Terrassenüberdachung machen lassen und uns diese vorab von unseren Nachbarn genehmigen lassen, da die Terrasse direkt am Nachbargrundstück grenzt (DHH). Nun hat sich unsere Nachbar nachträglich beim Bauamt veschwert und wir müssen das Dach nachträglich genehmigen lassen. Hier wurde uns gesagt, dass das kein Problem wäre, wenn wir auch noch eine Brandschutzwand zwischen den Terrassen bauen würden. Dafür würden wir aber nochmals die Unterschrift von unserem Nachbarn auf dem Katasterplan mit Einzeichnung benötigen. Ich kann jetzt schon sagen, dass wir diese nicht kriegen werden. Aber kann es denn wirklich sein, dass trotz genauer Beschreibung (Maße, Material) in der unterschriebenen Erklärung, diese wertlos ist und man tatsächlich beim Bauamt nochmal neue Unterschriften einreichen muss?
Außerdem muss wirklich eine Brandschutzmauer errichtet werden oder hat man hier Möglichkeiten sich befreien zu lassen?
Was können wir noch tun, um einen Rückbau zu verhindern?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]