Re: Terrassenüberdachung


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Abgeschickt von Bauamt am 06 Dezember, 2011 um 18:25:11:

Antwort auf: Terrassenüberdachung von Bauhaus am 06 Dezember, 2011 um 16:42:49:

Sie müssen Ihr Bundesland angeben, da die hier maßgeblichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.

Ohne Kenntniss der konkreten landesrechtlichen Vorschriften nur mal einige grundsätzliche Bemerkungen:

Sie missverstehen offensichtlich den Zweck von Nachbarunterschriften. Nachbarn erteilen keine baurechtlichen Genehmigungen. Nachbarn können auch keine baurechtlichen Vorschriften mit ihrer Zustimmung ausser Kraft setzen. Behörden sind an Unterschriften der Nachbarn nicht gebunden und achten eigenständig auf die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze.

Wenn also das Bauamt in Ihren Fall feststellt, dass die Überdachung nur mit einer Brandwand zulässig ist, hat das mit den Nachbarn erstmal nichts zu tun.
Eine Nachbarunterschrift kann allenfalls dann eine Rolle spielen, wenn ein Bauamt aufgrund besonderer Umstände eine Ausnahme in Betracht zieht, welche in die Rechte von Nachbarn eingreifen könnte. Hier wäre z.B. das Recht von Nachbarn auf ausreichendem Schutz vor einem Übergreifen eines Brandes auf das Nachbargrundstück betroffen.

Gegen eine derartige Ausnahmegenehmigung könnten sich Nachbarn gerichtlich wehren, sodass Bauämter in solchen Fällen regelmäßig die Nachbarzustimmung (=Unterschrift) fordern.

PS:
Ob eine Brandschutzmauer in Ihrem konkreten Fall erforderlich ist, kann ich nicht beurteilen. Ich würde allerdings im Regelfall davon ausgehen, dass eine Behörde sorgfältig die Rechtslage prüft, bevor sie einen Rückbau anordnet (schon wegen möglicher Schadensersatzforderungen).


: Wir haben eine Terrassenüberdachung machen lassen und uns diese vorab von unseren Nachbarn genehmigen lassen, da die Terrasse direkt am Nachbargrundstück grenzt (DHH). Nun hat sich unsere Nachbar nachträglich beim Bauamt veschwert und wir müssen das Dach nachträglich genehmigen lassen. Hier wurde uns gesagt, dass das kein Problem wäre, wenn wir auch noch eine Brandschutzwand zwischen den Terrassen bauen würden. Dafür würden wir aber nochmals die Unterschrift von unserem Nachbarn auf dem Katasterplan mit Einzeichnung benötigen. Ich kann jetzt schon sagen, dass wir diese nicht kriegen werden. Aber kann es denn wirklich sein, dass trotz genauer Beschreibung (Maße, Material) in der unterschriebenen Erklärung, diese wertlos ist und man tatsächlich beim Bauamt nochmal neue Unterschriften einreichen muss?
: Außerdem muss wirklich eine Brandschutzmauer errichtet werden oder hat man hier Möglichkeiten sich befreien zu lassen?
: Was können wir noch tun, um einen Rückbau zu verhindern?





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