Re: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ebo am 06 Dezember, 2011 um 17:36:36

Antwort auf: Re: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus von PetUhl am 06 Dezember, 2011 um 10:07:36:

Hm.

Die Bedingung von A war ja für die Spiegelung das keine Mehrkosten anfallen. Das keine Mehrkosten anfallen hat B ja mündlich bestätigt.
B wusste also von der Bedingung und baut die Fundamente. Nun will A bevor weitere Bauarbeiten ausgeführt werden, für das erste Angebot einen schriftlichen Vertrag. Mit anderen Worten der zuvor geschlossene mdl. Vertrag soll schriftlich niedergelegt werden. Er will ja keinen neuen Vertrag denn für A gilt der erste.
Bei Vorlage des schriftlichen Vertrages liegt der Baupreis nun fiktiv angenommen um 30.000€ höher.
A lehnt ab. Muss er auch weil allein die Finanzierung überhaupt nicht gegeben ist. Er besteht auf das erste Angebot, also auf den mdl. Vertrag.
Die Bedingung von A "kein Mehrpreis" ist ja nicht erfüllt. B hätte also nach Meinung von A nicht die Zeichnung und Statik ändern sowie die Fundamente nicht einbauen dürfen. Oder aber vorher Hinweisen müssen das sich die Baukosten erhöhen. Dann hätte A nicht zugestimmt.
Und da B vom Fach ist hätte er das vorher besser abschätzen müssen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]